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Kontakt

Stadtarchiv
Georg-Christian-von-Kessler-Platz 10
73728 Esslingen am Neckar
Telefon (07 11) 35 12-25 30
Fax (07 11) 35 12-55 26 13
Mo. geschlossen
Di.-Mi. 08:30-16:00
Do. 08:30-18:00
Fr. geschlossen

Auskünfte

Auskünfte

Neben der Einsicht in Unterlagen im Lesesaal ist die Auskunft eine weitere Form der Benutzung. Schriftliche Anfragen nehmen wir auch per E-Mail an. Mündliche Auskünfte können per Telefon oder vor Ort beantragt werden.

Aufnahme des Lesesaals des Stadtarchivs in der Allerheiligenkapelle

Die Beauskunftung mittels Anfragen wird in der Archiv- und Gebührenordnung geregelt.

Personenstandsregister

Nach Ende der Aufbewahrungsfristen für Personenstandsregister in den Standesämtern werden diese im Stadtarchiv dauerhaft aufbewahrt. Es gelten dabei folgende Fristen:

  • Geburtenbücher: 110 Jahre nach Geburt
  • Heiratsbücher: 80 Jahre nach Hochzeit
  • Sterbebücher: 30 Jahre nach Tod
  • Familienregister: 80 Jahre nach der letzten Eintragung einer Eheschließung (das kann je Band sehr variabel sein)

Anfragen, die Auskünfte aus Personenstands- und Familienregistern vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist betreffen, richten Sie bitte an das Ordnungs- und Standesamt.

Bitte beachten Sie: Anfragen zu Einträgen in den Personenstandsregistern sind grundsätzlich gebührenpflichtig und schriftlich zu stellen.

Melderegister

Die Melderegister werden gemäß §13 Meldegesetz 35 Jahre nach Wegzug oder Tod der Einwohner:innen dem Stadtarchiv übergeben. Die bei uns vorhandenen Meldeunterlagen umfassen den Zeitraum 1946 bis 1979.

Anfragen zu den Melderegistern richten Sie bitte dennoch an das Ordnungs- und Standesamt / Bürgeramt. Sie werden, sofern erforderlich, an uns weitergeleitet. Anfragen zu Einträgen in den Melderegistern sind grundsätzlich gebührenpflichtig und schriftlich zu stellen.

Zu Ihrer Information: Die Meldeunterlagen aus den Jahren vor 1945 wurden durch einen Brand vernichtet. Es gibt keine Kopien davon. Ab Sommer 1945 wurde das Einwohnermelderegister neu aufgebaut.