Auskünfte
Auskünfte
Neben der Einsicht in Unterlagen im Lesesaal ist die Auskunft eine weitere Form der Benutzung. Schriftliche Anfragen nehmen wir auch per E-Mail an. Mündliche Auskünfte können per Telefon oder vor Ort beantragt werden.

Die Beauskunftung mittels Anfragen wird in der Archiv- und Gebührenordnung geregelt.
Personenstandsregister
Nach Ende der Aufbewahrungsfristen für Personenstandsregister in den Standesämtern werden diese im Stadtarchiv dauerhaft aufbewahrt. Es gelten dabei folgende Fristen:
- Geburtenbücher: 110 Jahre nach Geburt
- Heiratsbücher: 80 Jahre nach Hochzeit
- Sterbebücher: 30 Jahre nach Tod
- Familienregister: 80 Jahre nach der letzten Eintragung einer Eheschließung (das kann je Band sehr variabel sein)
Anfragen, die Auskünfte aus Personenstands- und Familienregistern vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist betreffen, richten Sie bitte an das Ordnungs- und Standesamt.
Bitte beachten Sie: Anfragen zu Einträgen in den Personenstandsregistern sind grundsätzlich gebührenpflichtig und schriftlich zu stellen.
Melderegister
Die Melderegister werden gemäß §13 Meldegesetz 35 Jahre nach Wegzug oder Tod der Einwohner:innen dem Stadtarchiv übergeben. Die bei uns vorhandenen Meldeunterlagen umfassen den Zeitraum 1946 bis 1979.
Anfragen zu den Melderegistern richten Sie bitte dennoch an das Ordnungs- und Standesamt / Bürgeramt. Sie werden, sofern erforderlich, an uns weitergeleitet. Anfragen zu Einträgen in den Melderegistern sind grundsätzlich gebührenpflichtig und schriftlich zu stellen.
Zu Ihrer Information: Die Meldeunterlagen aus den Jahren vor 1945 wurden durch einen Brand vernichtet. Es gibt keine Kopien davon. Ab Sommer 1945 wurde das Einwohnermelderegister neu aufgebaut.